KONTAKT: HIER KLICKEN!
Insolvenz für Privatpersonen Zunehmend geraten in Deutschland Privathaushalte in die Schuldenfalle.
Ein Weg aus der Schuldenfalle kann die so genannte "Privat-Insolvenz" oder "Verbraucherinsolvenz" sein, die den Betroffenen einen Neuanfang frei von Schulden ermöglicht.
Das Verfahren:- Bestandsaufnahme der Schulden
- Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, wenn dieser scheitert
- kann ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden
Der gescheiterte Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist in jedem Fall durch eine so genannte „geeignete Stelle“ oder einem Anwalt zu bescheinigen.
Die Antragstellung muss außerdem ordnungsgemäß erfolgen. Auch hier ist professionelle Hilfe unbedingt anzuraten!
Wird der Antrag durch das Gericht bewilligt und die Restschuldbefreiung angekündigt, kann der Schuldner nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase schuldenfrei in die Zukunft blicken. Allerdings ist der Weg bis dahin steinig und beinhaltet Stolperfallen. Wir bieten Ihnen daher in allen Fragen um die Verbraucherinsolvenz die notwendige Unterstützung (siehe unter Kontakt).